Rechtliches

Auf dieser Seite decken wir zwei der hauptsächlichen rechtlichen Fragen ab, welche von Interesse für die Freie Zone sind, da die Scientology-Kirche regelmäßig versucht Menschen, welche versuchen Scientology in der Freien Zone zu liefern, mit diesen Themen zu belästigen. Es gibt einen Artikel, welcher sich mit Markenrecht befasst und einen anderen welcher sich mit dem Thema auseinander setzt, wem die Urheberrechte der Werke von LRH gehören. Ergänzend beleuchten wir die Frage “ Ist es wirklich LRH?“.( Was immer eine Rolle spielt, wenn es um Materialien welche in der zweiten Hälfte der Siebziger Jahren oder später erschienen.). Wir stellen eine Stimmanalyse von verschiedenen Audioquellen zur Verfügung, welche klar aufzeigen, das es sich bei Ron´s Journal 36, „Today and Tomorrow“ um eine gefälschte Nachricht handelt, welche nicht wirkliche L. Ron Hubbard stammt, sondern vom Top Management hergestellt wurde, um deren Aktivitäten während der Übernahme in den frühen 1980er zu decken.

Klicken Sie hier um das Ergebnis der Analysen herunter zu laden (Englisch)

Marke

Sieg in Allicante – Entscheidung um die Marke “Ron’s Org”

Der Name „Ron’s Org“ wurde seit der Gründung des Netzwerks durch Captain Bill Robertson 1984 in vielen Ländern benutzt. Allein dies gibt den Leuten und Gruppen, die daran beteiligt waren, einen rechtlichen Anspruch auf den Namen „Ron’s Org“. Um jedoch jeglichen Missbrauch des Namens durch die Scientology-Kirche oder irgendeine mit ihr verbundene Gruppe zu verhindern, reichte im Februar 2004 Otfried Krumpholz, gewissermaßen als Treuhänder für das Ron’s Org Committee, einen Antrag auf Registrierung der Wortmarke „Ron’s Org“ beim HABM ein, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, welches das Markenamt der Europäischen Union ist.

Als die Marke vom HABM akzeptiert und bekanntgemacht wurde, legte das RTC, welches offiziell der Wachhund für den Schutz der Marken der Scientology ist, einen Widerspruch ein. Dieser wurde darauf gestützt, dass man ältere Rechte auf die Marken „L.Ron Hubbard“ sowie eine Bildmarke habe, welche den Schriftzug „Ron“ darstellen soll:

LRH faked signature

Beide Marken sind in vielen Ländern der Europäischen Union registriert und würden, wenn sie wirklich mit der beantragten Marke „Ron’s Org“ „verwechslungsfähig ähnlich“ wären, deren Eintragung beim HABM verhindern.

Nach zwei Jahren eines lang hingezogenen rechtlichen Kampfs hat das HABM seine Entscheidung im Widerspruchsverfahren bekanntgegeben. Der Widerspruch wurde in seiner Gänze zurückgewiesen. Die wichtigen Teile des Beschlusses lauten wie folgt:

„Um das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zu bestimmen, müssen Marken verglichen werden, indem eine umfassende Einschätzung der visuellen, phonetischen und begrifflichen Ähnlichkeiten zwischen den Marken getroffen wird.

Ein visueller Vergleich der ersten beiden Marken “L.RONALD HUBBARD” und “L.RON HUBBARD” mit der CTM- [= EU-Gemeinschaftsmarke] Anmeldung zeigt, dass die Marken unähnlich sind. Das Wort „Ron“ aus der CTM-Anmeldung ist identisch mit dem zweiten Wort der zweiten Marke und ist im zweiten Wort der ersten Marke beinhaltet. Jedoch gibt es auch einige beträchtliche Unterschiede zwischen den Marken; die früheren beiden Marken beginnen mit dem Buchstaben „L Punkt“ und beinhalten den Familiennamen „Hubbard“… Demgegenüber taucht das „s“ und das Wort „Org“ nicht in den ersten beiden früheren Marken auf… Aus dem visuellen Gesichtspunkt sind die Marken unähnlich.
Wenn man die dritte frühere Marke mit der CTM-Anmeldung vergleicht, findet das Amt diese ebenfalls unähnlich, insbesondere weil es Zweifel hat, ob der Verbraucher diese frühere Marke als das Wort „Ron“ wahrnehmen würde. Es ist in einer so ausgefallenen, fast unlesbaren Handschrift geschrieben, in Form einer Unterschrift, dass es überhaupt nicht klar ist. Das Amt ist der Ansicht, dass diese frühere Marke bestenfalls als „Lou“ oder „Lon“ verstanden werden würde. Die Marken sind visuell verschieden, da die frühere Marke eine ausgefallene, ausgeschmückte Schöpfung darstellt, welche aus einem Wort besteht – wahrscheinlich dem Wort „Lou“ – während die CTM-Anmeldung zwei Wörter beinhaltet, einen Apostroph und das Element „Org“, und eine Wortmarke darstellt, die in normalen Großbuchstaben geschrieben wird…
Phonetisch gesehen würden die ersten beiden früheren Marken als L-Ro-Nald-Hub-Bard oder L-Ron-Hub-Bard ausgesprochen werden und folglich aus fünf oder vier Silben bestehen, während die CTM-Anmeldung nur zwei hat: Rons-Org. Nicht einmal die vollständige erste Silbe der angegriffenen Anmeldung findet sich in der ersten früheren Marke wieder, und in der zweiten Marke wird das zweite Wort als „Ron“ ausgesprochen, und nicht als „Rons“. All die zusätzlichen Silben in den zwei früheren Marken geben diesen Marken einen anderen Rhythmus und eine andere Intonation. Wenn man die dritte frühere Marke mit der CTM-Anmeldung vergleicht, findet das Amt diese ebenfalls unähnlich zueinander, weil die frühere Marke wahrscheinlich als „Lou“ oder „Lon“ wahrgenommen und in einer Silbe ausgesprochen wird… Deswegen sind die Marken vom phonetischen Gesichtspunkt aus unähnlich.
Vom begrifflichen Gesichtspunkt aus betrachtet, werden schließlich die ersten beiden Marken in der Europäischen Union als das Initial eines unbekannten Vornamen angesehen werden, welcher mit dem Buchstaben „L“ beginnt, der Vorname „Ronald“ oder „Ron“ und der Familienname „Hubbard“. Demgegenüber wird die CTM-Anmeldung so wahrgenommen, dass sie die Organisation eines Mannes namens „Ron“ darstellt. Es ist möglich, dass die Worte von einigen Verbrauchern nicht als erfundene Worte verstanden und wahrgenommen werden. In diesem Fall kann keine begriffliche Verbindung konstruiert werden. Die dritte frühere Marke ist ein Vorname für einen Mann, „Lou“ (oder in Frankreich der Name einer Frau), und die angegriffene Anmeldung ist zusammengesetzt aus dem Vornamen eines Mannes, „Ron“… und der Abkürzung für „Organisation“. Die Marken sind daher begrifflich unähnlich.

Was das Argument des Widerspruchsführers angeht, dass „Ron“ der Name des wohlbekannten Gründers der Scientology-Religion und des großen Vordenkers der dianetischen Prinzipien sei, weist das Amt darauf hin, dass der durchschnittliche Verbraucher in der EU den Namen nicht mit dieser Bedeutung wahrnehmen wird, speziell diejenigen nicht, die keine besondere Verbindung mit der Scientology-Kirche haben. Für die Mehrheit der Verbraucher beziehen sich die Worte „L. RON(ALD) HUBBARD“ oder „Ron’s Org“ einfach auf eine Person mit diesem Namen und einem Familiennamen (bei den früheren Marken) oder nur auf einen Vornamen (CTM-Anmeldung).

Da der Widerspruchsführer die unterliegende Partei im Widerspruchsverfahren ist, muss er alle Kosten tragen, die der anderen Partei im Verlauf des Verfahrens entstanden sind.“

Und so haben die Ron’s Orgs einen wichtigen rechtlichen Kampf mit dem RTC gewonnen. Gegen die Entscheidung kann zwar Berufung eingelegt werden, aber wir haben keine Zweifel, dass sie jeglicher juristischen Prüfung standhalten wird!

Urheberrecht:

Wem gehören die Urheberrechte an den Werken von L.Ron Hubbard?

Neben der Frage, was eigentlich die Werke von L.Ron Hubbard sind und was bloße Abänderungen, und neben der Frage, wie weit Urheberrechte reichen, wenn es um die Ausübung einer Religion geht, gibt es noch eine weitere brennende Frage, nämlich:

Wem gehören eigentlich die Urheberrechte an den Werken von L.Ron Hubbard? Vielfach wird geglaubt, dass sie dem RTC gehören (falsch, diesem gehören nur die meisten der Marken), der Publikationsgesellschaft New Era Publications Inc. (falsch, sie ist nur Lizenznehmer) oder der L.Ron Hubbard Library (nun, dies ist eigentlich überhaupt keine juristische Person, sondern nur ein Name, unter dem die „Church of Spiritual Technology“ Geschäfte betreibt – Sie können hier mehr darüber lesen: http://sc-i-r-s-ology.pair.com/contents/howirsruns.html und http://www.sc-i-r-s-ology.pair.com/copyrights/copyrightsindex.html

Aber die Antwort ist auch gar nicht so einfach, wie dieser Artikel hier zeigen wird.

Zunächst einmal soll der Begriff erläutert werden: Das Urheberrecht an einem Werk ist eigentlich ein Bündel von Rechten, die z.B. das Recht beinhalten, das Werk zu veröffentlichen, es zu reproduzieren, oder andere Werke daraus herzuleiten (wie z.B. Übersetzungen). Ursprünglich liegt es beim Autor; es kann jedoch in Teilen oder ganz übertragen werden, anderen kann eine ausschließliche oder nicht ausschließliche Lizenz erteilt werden, und es kann erlöschen (in den meisten Ländern 70 Jahre nach dem Tod des Autors) – oder, in manchen Rechtssystemen, es kann gemeinfrei werden, was bedeutet, dass niemand mehr das Urheberrecht innehat und jedermann das Werk benutzen kann, wie er will. Die Materialen von L. Ron Hubbard werden spätestens 2057 gemeinfrei werden, d.h. das Copyright wird dann erloschen sein.

Wollen wir nun einen Blick darauf werfen, was mit den Urheberrechten an den Werken von LRH geschah. Der oben zitierten Homepage www.sc-i-r-s-ology.pair.com zufolge hat LRH alle seine Recht an seinen Werken, einschließlich zukünftigen Werken, an HCO übertragen (einer Abteilung von HASI). Dies geschah mit zwei HCO PLs vom 15. November 1958, welche im OEC Band 1, Seite 13 und 15, gefunden werden können. Der Text dieser PLs alleine mag rechtlich gesehen schon ausreichen, um als rechtskräftige Übertragung von Urheberrechten gewertet zu werden – es heißt dort: „alle Urheberrechte, Marken und Rechte werden durch Blanko-Übertragung zum Eigentum vom HCO, Hauptbüro, und werden dessen Eigentum bleiben.“ Darin waren auch diejenigen Werke inbegriffen, welche nach dem Datum dieser Policy Letters erst noch geschrieben werden sollten. Aber der Text scheint anzudeuten, dass der eigentliche Vertrag, der diese Übertragung bewirkt, woanders zu finden ist: „…Sie werden… aufgrund der bestehenden Verträge und Lizenzen das Eigentum von HCO, ohne dass es irgendwelcher weiteren administrativen Schritte bedürfte.“ Dies könnte heißen, dass es zusätzlich zu der Aussage, die in diesem selben HCO PL getroffen wird, keinerlei weiteren Tätigkeit bedarf, um das Urheberrecht für jedes schon geschriebene oder zukünftige Werk an HCO zu übertragen. Es könnte auch heißen, dass es einen anderen Vertrag gibt, der nicht explizit genannt wird, welcher die Übertragung der Urheberrechte im Detail regelt.

Wie dem auch sei, es gibt keinen Zweifel, dass in jedem Fall eine rechtlich bindende Übertragung der Urheberrechte stattgefunden hat.

1964 wurde HASI Inhaber der Church of Scientology, California (CSC), was sich in den HCO PLs vom 6. November 1964 widerspiegelt, welche im OEC Band 7 auf den Seiten 544 und 548 zu finden sind.

Später scheint HCO in die CSC übertragen worden sein – laut www.sc-i-r-s-ology.pair.com geschah dies durch den Hubbard Kommunikationsbüro Führungsbrief vom 12. März 1966, „Corporate Status“, welcher leider nicht in den Grünen Bänden ist. Aber nehmen wir an, dass dies den Tatsachen entspricht.

Von hier ab werden die Dinge unklar:

Am 10. Mai 1977 wird HASI Inc. von den zuständigen staatlichen Behörden aufgelöst, weil der jährliche Bericht nicht eingereicht wurde, und hört somit auf zu existieren. HCO und alles geistige Eigentum in seinem Besitz einschließlich der Urheberrechte besteht jedoch fort, da es ja zum Teil von CSC geworden ist (welche unabhängig verfasst ist und daher nicht von der Auflösung von HASI betroffen).

Als nächsten wichtigen Schritt bietet www.sc-i-r-s-ology.pair.com folgende Annahme an (ein Zitat aus dem „Index der Dokumente“ der Seite):

„4. Mai 1978: Übertragung von Urheberrechten von CSC an L.Ron Hubbard. Es scheint so, als ob die CSC an L.Ron Hubbard hiermit nur die Urheberrechte bestimmter Ausgabearten überträgt, welche als ‚Board Policy Letters’ und ‚Board Technical Bulletins’ (BTBs und BPLs) bekannt sind, also solche, die nicht von L.Ron Hubbard geschrieben wurden, sondern von anderen. Aber manche Analysten sagen, dass damit absichtlich alle Urheberrechte zurück an L.Ron Hubbard übertragen wurden, und damit in sein Vermögen, womit heimlich seine eigene Blankoübertragung vom 15. November 1958 an HCO aufgehoben wurde… Diese Übertragung von Urheberrechten in LRHs Vermögen ermöglichte es, dass später die Urheberrechte aus dem Vermögen in das Treuhandvermögen ‚Author’s Family Trust-B’ übertragen wurden und von dort, auf Anweisung der US-Steuerbehörde, auf die Körperschaft, welche als ‚Church of Spiritual Technology’ (CST) bekannt ist.“

(Der „Author’s Family Trust-B” war ein Treuhandvermögen, das errichtet wurde, um LRHs Erbe nach seinem Tod zu übertragen. Sie können auf den Seiten von www.sc-i-r-s-ology.pair.com und anderen im Internet mehr über diese ziemlich komplexe und komplizierte Intrige lesen.)

Die eben genannte Schlussfolgerung ist jedoch alles andere als zwingend. Das Dokument, mit dem sie belegt wird, ist eines, das eine Rolle in mehreren Gerichtsfällen spielte und daher öffentlich gemacht wurde. Wenn man es gründlich liest, stellt man Folgendes fest:

Der auf den 4. Mai 1978 datierte Text beginnt mit dem Absatz:

„IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Church of Scientology of California (im Weiteren als ‚die Kirche’ bezeichnet) bestimmte Materialien verfasst hat, die als ‚Board Policy Letters’ und ‚Board Technical Bulletins’ bekannt sind (im Weiteren als ‚Letters’ und ‚Bulletins’ bezeichnet)…“

Und besagt weiter unten:

“UND DAHER NUN, in Anbetracht des Vorerwähnten, überträgt die Kirche an Mr. Hubbard die vollständigen Urheberrechte für die oben genannten Letters und Bulletins wie folgt:…“

Wenn man dies interpretiert, kann die Übertragung der Urheberrechte nur so ausgelegt werden, dass davon nur die Board Policy Letters und die Board Technical Bulletins erfasst sind (und sonst nichts).

Damit bleibt die Frage: Was passierte mit den Urheberrechten an LRHs eigenen Werken? Wir kennen die folgenden Tatsachen (nun ja, wir sind nicht völlig sicher, dass sie alle Tatsachen sind, aber es doch recht wahrscheinlich):

– Die Church of Scientology California (CSC) war in den 80ern in einen Prozess mit einem Mr. Wollersheim verwickelt, und es wurde klar, dass sie ihm wahrscheinlich Millionen von Dollars Schadensersatz zahlen würden müssen. Dies ist wahrscheinlich der Grund, warum der CSC planmäßig alle Vermögenswerte entzogen wurden, um nämlich zu verhindern, dass sie schlussendlich tatsächlich zahlen müsste. Man kann dies z.B. in der Eidesstattlichen Erklärung von Stacy Brooks Young nachlesen.

– Heutzutage gibt es die CSC nicht mehr. Man kann dies im Körperschaftsregister von Kalifornien nachschauen. Sie ist dort als „aufgelöst“ gekennzeichnet. Man kann im Internet einige Bezugnahmen auf die CSC aus den frühen 90er Jahren finden, also muss es sie da noch gegeben haben, aber wahrscheinlich wurde sie in der zweiten Hälfte der 90er aufgelöst.

– Was die CST und ihre „Freunden“ während der 80er und 90er unternommen haben, ist sehr seltsam – sie registrierten Urheberrechte für eine Menge Materialien unter der Autorenbezeichnung „L.Ron Hubbard Library“, und all diese Materialien waren Abänderungen der Originale, was bedeutet, dass in Wirklichkeit lediglich die abgeänderten Teile der Texte und Bücher durch das neu registrierte Urheberrecht geschützt sind, aber nicht die Originale. Wir glauben, dass es sich um mehr als 4.000 Urheberrechtsmitteilungen handelte, welche der „Library of Congress“ zur Kenntnis gegeben wurden (in den USA werden Urheberrechte dort registriert) – also stellt sich die Frage: Warum haben sie das gemacht? Sie können darüber auf dieser Homepage  weitere Details nachlesen – der Autor kommt dort zu dem Schluss, dass all die Aktivitäten der CST “handelnd unter dem Namen L.Ron Hubbard Library“ deutlich darauf hinweisen, dass die ursprünglichen Urheberrechte aus irgendeinem Grund verloren gingen.

Wir können also Folgendes annehmen:

WENN es im Jahre 1978 oder in zeitlicher Nähe dazu keine andere Übertragung von Urheberrechten von der CSC an L.Ron Hubbard gegeben hat, die die Werke von LRH selber betraf (und nicht bloß BTBs und BPLs)

UND WENN es später in den 80ern oder frühen 90ern keine Übertragung von Urheberrechten von der CSC an die CST, das RTC oder irgendeine andere mit der CoS verbundene Körperschaft gegeben hat

UND WENN es bei der Auflösung der CSC keine Generalübertragung aller verbleibenden Vermögenswerte an irgendeinen rechtlichen Nachfolger gegeben hat (etwa die Church of Scientology Western US)

DANN haben die LRH-Urheberrechte rechtlich gesehen keinen Eigentümer, was bedeutet, dass sie „gemeinfrei“ sind.

Leider haben wir keine Möglichkeiten, die drei obigen “WENN”-Annahmen zu überprüfen. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass die Schlussfolgerung den Tatsachen entspricht. Es ist vielleicht nicht die einzige Erklärung der Geschehnisse rund um CST und die L.Ron Hubbard Library sein, aber es ist sicher eine überzeugende Variante.

Und selbst wenn es irgendeine Übertragung von Urheberrechten von Seiten der CSC – nicht vergessen, HCO wurde ja zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Abteilung der CSC – an eine andere Körperschaft gegeben hat, könnte man immer noch argumentieren, dass die Generalübertragung von LRH an das HCO (siehe oben: es heißt darin „… alle Urheberrechte, Marken und Rechte werden…zum Eigentum von HCO …und werden dessen Eigentum bleiben…“) dem Empfänger, HCO Ltd. keinerlei Recht verlieh, irgendeinen Teil davon WEITER an irgendeine Rechtsperson zu übertragen! Was wiederum bedeuten würde, dass jegliche Übertragung von der CSC an jemand anderen nichtig wäre, und dann wären mit ihrer Auflösung die Urheberrechte gemeinfrei geworden.

Wenn irgendeiner der Leser irgendwelche unterstützenden oder widersprechenden Daten beitragen oder irgendwelche der fehlenden Dokumente zur Verfügung stellen könnte, wären wir außerordentlich dankbar.


In jedem Fall aber werden alle LRH-Materialien in den meisten Ländern der Erde spätestestens im Jahre 2057 Public Domain, d.h. gemeinfrei und kann dann von jedem kopiert und verwendet werden.